Peter Niehoff

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  • als Antwort auf: Kostenplausibilisierung #3661
    Peter Niehoff
    Teilnehmer

    Hallo Barbara,

    1. Also zur Abrechnung müssen in Bayern weitere Angebote hinzugefügt werden, je nach der Art der Vergabe. Denn bis zur Bewilligung sind wir ja im Förderrecht und nach der Bewilligung im Vergaberecht. Neuerdings ist in Bayern aber bei einem Auftragswert bis 10.000 € ein Direktkauf möglich.

    2. Soweit ich weiß gibt es keine Obergrenze. Das wäre mir auf jeden Fall neu.

    Grüße aus dem Spessart

    Peter

    als Antwort auf: Umfrage & Stimmungsbild Regionalbudget #3608
    Peter Niehoff
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    also in Bayern werden die Regionalbudgets dieses Jahr wohl nicht mehr umgesetzt. Da hat Herrn Ofenhitzer ja auch in Göttingen durchklingen lassen. Aber genauer Informationen dazu gibt es auch noch nicht. Es gibt aber Gerüchte, dass es nicht über die LAGs laufen soll sondern über die ILEs…

    Grüße aus dem Spessart!

    Peter Niehoff

     

    als Antwort auf: Kostenplausibilisierung #3607
    Peter Niehoff
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    also in Bayern heißt es im Merkblatt zum Förderantrag unter dem Punkt Kostenermittlung:

    „Die Kostenermittlung ist zu begründen, beispielsweise durch
    • Kostenangebote für wesentliche Projektbestandteile
    • detaillierte Kostenberechnung einer sachverständigen Stelle (z. B. bei Bauvorhaben Kostenberechnung nach DIN 276 durch einen Architekten)
    • Erfahrungswerte (mit Begründung).
    Ausgaben, die nicht nachvollziehbar und plausibel sind (z. B. „Sicherheitszuschläge“, Aufrundungsbeträge), können nicht anerkannt werden.“

    In der Praxis läuft es meistens entweder über ein Planungsbüro bei größeren Projekten oder über ein Angebot je Projektbestandteil (hier geht auch ein Ausdruck aus dem Internet oder Katalog). Erfahrungswerte oder alte Rechnungen als Grundlage der Kostenermittlung sind bei Projekten z.B. des Tourismusverbandes aber auch schon akzeptiert worden. Problematisch sind bei den detaillierten Kostenberechnungen durch eine sachverständige Stelle, wenn es keine reine Baumaßnahmen nach DIN 276 sind, Pauschalwerte. Das hatten wir schön öfter Nachfragen und die Planer müssten nochmal ran. Also heißt die Devise im Vorfeld, immer Pauschalwerte in der Kostenplanung verhindern.

    Und die DIN 276 gilt in Bayern für alle Antragsteller, wenn sie sich für den Weg der Kostenermittlung entscheiden.

    Liebe Grüße aus dem Spessart!

    Peter Niehoff

     

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