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17. September 2019 um 11:21 Uhr
#3661
Peter Niehoff
Teilnehmer
Hallo Barbara,
1. Also zur Abrechnung müssen in Bayern weitere Angebote hinzugefügt werden, je nach der Art der Vergabe. Denn bis zur Bewilligung sind wir ja im Förderrecht und nach der Bewilligung im Vergaberecht. Neuerdings ist in Bayern aber bei einem Auftragswert bis 10.000 € ein Direktkauf möglich.
2. Soweit ich weiß gibt es keine Obergrenze. Das wäre mir auf jeden Fall neu.
Grüße aus dem Spessart
Peter