Antwort auf: Kostenplausibilisierung

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#3586
Christian Wiegand
Teilnehmer

Hallo in den Süden und Westen!

Bei uns in Niedersachsen genügt eine qualifizierte Kostenschätzung nach DIN 276 oder ein Angebot. Entscheidend ist, dass das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL), das den Antrag bearbeitet, die „Angemessenheit der Kosten“ prüfen kann. So sieht es jedenfalls das ArL Leine-Weser. Es mag sein, dass dies von Amtsbezirk zu Amtsbezirk verschieden gehandhabt wird.

Gruß, Christian Wiegand